Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchner Modell
Kurzbeschreibung
Wir bieten in Kooperation mit der Beratungsstelle Frauenhilfe München, auf der Grundlage des Sonderleitfadens bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell, die Möglichkeit zur getrennten geschlechtsspezifischen Elternberatung mit der Perspektive gemeinsamer Elterngespräche.
Dabei stehen die Berücksichtigung der Gefährdungslage, der Schutz und die Stabilisierung von Mutter und Kindern sowie die Übernahme der Verantwortung für gewaltfreies Handeln im Vordergrund.
Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Auswirkungen der miterlebten Gewalt auf die Kinder und die sich daraus ergebenden Bedarfe.
Ziel ist es, im Sinne des Kindeswohls eine sichere und tragfähige Lösung zu Sorge und Umgang zu entwickeln.
Fühlen Sie sich im Folgenden angesprochen?
Mindestens eine dieser Aussagen trifft auf Sie zu:
- Jugendamt und Familiengericht haben Ihnen nahe gelegt, zu uns (Frauenhilfe und MIM) in die Elternberatung zu kommen.
- Der Umgang mit dem Vater ruht, bis in der Elternberatung eine neue Regelung erarbeitet werden kann.
Diese Sätze kommen Ihnen bekannt vor:
- Warum soll ich in eine Elternberatung gehen? Ich weiß doch selbst, was für mein Kind richtig ist.
- Was kann ich da schon lernen?
- Die Kinder haben ja schon geschlafen, als unser Streit mal wieder aus dem Ruder gelaufen ist.
- So schlimm war´s dann ja auch wieder nicht…
- Ich würde meiner Frau*/meinem Mann* eigentlich gar nicht mehr begegnen wollen, wenn da nicht die Kinder wären.
Vielleicht würde auch Ihr Kind das Gleiche sagen
Kinder haben bei häuslicher Gewalt meistens keine Möglichkeit, ihr Erleben und ihre Gefühle auszudrücken.
Geben wir ihnen eine Stimme:
- Eigentlich will ich den Papa schon sehen, aber ich hab Angst, dass er wieder wütend wird und es dann wieder los geht.
- Ich mag den Papa, aber ich will keinen Streit und keine Angst mehr haben, dass was Schlimmes passiert.
- Die Mama soll auch nicht streiten, sondern mich trösten und beschützen.
- Der Papa und die Mama sollen lernen, wie man gut streitet, ohne dass jemand Angst haben muss.
Die Elternberatung
Die Elternberatung ist ein Kooperationsprojekt der Beratungsstelle Frauenhilfe München und des Münchner Infomationszentrums für Männer e.V. In getrennten geschlechtsspezifischen Beratungen (Frauen* -> Frauenhilfe, Männer* -> MIM) bearbeiten wir die häusliche Gewalt und den Paarkonflikt.
Dies dient der Vorbereitung von gemeinsamen Elterngesprächen, die wir durchführen, sobald beide Eltern dazu bereit sind und der Schutz vor weiteren grenzverletzenden Konflikten aus unserer Sicht gegeben ist.
Parallel zur Einzelberatung und den Paargesprächen nehmen die Väter beim MIM an einer Vätergruppe teil. In dieser Gruppe befassen sich die Väter mit der von ihnen ausgeübten Gewalt. Sie üben, die Perspektive der Frau und der Kinder wahrzunehmen, sich ihrer eigenen Gewalttätigkeit zu stellen und dafür Verantwortung zu übernehmen.
In der ersten Phase der Elternberatung finden keine Umgänge der Kinder mit den Vätern statt. Dies dient dem Schutz der Kinder, solange die Dynamik von häuslicher Gewalt zwischen den Eltern noch nicht beendet ist. Kinder sind von häuslicher Gewalt immer mit betroffen. Häusliche Gewalt ist immer Gewalt, die von den Kindern als direkt gegen sie gerichtete Gewalt erlebt wird. Umgangskontakte bei nicht beendeter Gewaltdynamik (z.B. Schuldzuweisungen, Abwertung des anderen Elternteils vor den Kindern, Leugnen oder Kleinreden der Gewalt, etc.) setzen die Kinder dieser Gewalt fortgesetzt aus und schädigen sie.
Sobald durch die getrennten und gemeinsamen Elterngespräche, sowie die Gruppenteilnahme der Väter die Gewaltdynamik beendet wurde, besteht die Möglichkeit erster Vater-Kind-Kontakte. Hier erhalten die Väter die Möglichkeit die beschädigte Beziehung zu ihren Kindern schrittweise zu stärken und verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen. In zunächst geschütztem Rahmen können die Vater-Kind-Kontakte sukzessive erweitert werden; von Interaktionsbeobachtungen über Beaufsichtigten Umgang bis hin zu begleiteten Übergaben
Ziel der Elternberatung ist eine tragfähige Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern, auf Basis einer am Kindeswohl orientierten Elternschaft.
Beaufsichtigter Umgang (BU)
- Die Ziele des BU sind die Festigung der Vater-Kind-Beziehung und der weitere Aufbau von gegenseitigem Vertrauen.
Voraussetzungen für den Beaufsichtigen Umgang: Der Beziehungskonflikt zwischen den Eltern ist deeskaliert. - Beide Elternteile nutzen die gemeinsame Elternberatung.
- Der Vater hat die Verantwortung für sein gewaltspezifisches Verhalten übernommen und nimmt an der Vätergruppe teil.
- Die Gewaltthematik wurde in Vater-Kind-Kontakten aufgearbeitet.
- Die Bedürfnisse des Kindes und dessen Schutz sind für den Vater elementar.
- Mutter und Vater vereinbaren gemeinsam den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen des BU.
Der Beaufsichtigte Umgang wird durch eine Fachkraft des MIM begleitet. Diese gibt dem Vater Rückmeldung zu seiner Interaktion und unterstützt ihn dabei, die Grenzen des Kindes sensibel wahrzunehmen und zu achten. Im Rahmen des BU haben die Väter die Möglichkeit neben Treffen in unseren Räumlichkeiten auch Ausflüge mit den Kindern zu unternehmen.
Zielgruppe
Eltern und ihre Kinder aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamtes München im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens zum Umgangsrecht (Sonderleitfaden bei häuslicher Gewalt im Münchener Modell).
Zeitlicher Umfang
Die Elternberatung ist zunächst zeitlich unbefristet. Die Konflikte zwischen den Eltern sind oft über Jahre gewachsen und lassen sich nicht in einem vorab definierten Zeitraum lösen. Folgende Eckpunkte der Beratung lassen sich jedoch festhalten:
- Mindestens drei getrennte Einzelberatungen vor der ersten gemeinsamen Elternberatung
- Mindestens drei gemeinsame Elternberatungen vor dem ersten Vater-Kind-Kontakt
- Mindestens drei Vater-Kind-Kontakte vor einer Umgangsvereinbarung
- Flankierend zu den Beratungsterminen und Vater-Kind-Kontakten 26 Sitzungen in der Vätergruppe, wöchentlich à 2 Stunden
Voraussetzungen
- Familienrichterlicher Beschluss zur Elternberatung nach dem Sonderleitfaden
- Die Beratungsstellen MIM und Frauenhilfe sollen bei der Anhörung anwesend sein
- Ausreichend Deutschkenntnisse der Eltern (kein Dolmetscherbedarf)
- Keine Umgangsvereinbarung durch das Familiengericht; eine Umgangsvereinbarung soll am Ende der Elternberatung geschlossen werden
- Schweigepflichtentbindung der Eltern gegenüber beteiligten Institutionen
Kosten und Finanzierung
Die Kosten der Elternberatung trägt die Stadt München. Von den Vätern wird eine Eigenbeteiligung von 17 € pro Gruppentermin erhoben.
Zugang
Fallanfrage an die Beratungsstelle der Frauenhilfe München, durch Familiengericht oder die städtische Bezirkssozialarbeit (Jugendamt).
Kooperation
Beaufsichtigter Umgang (BU)
- Die Ziele des BU sind die Festigung der Vater-Kind-Beziehung und der weitere Aufbau von gegenseitigem Vertrauen.
Voraussetzungen für den Beaufsichtigen Umgang: Der Beziehungskonflikt zwischen den Eltern ist deeskaliert. - Beide Elternteile nutzen die gemeinsame Elternberatung.
- Der Vater hat die Verantwortung für sein gewaltspezifisches Verhalten übernommen und nimmt an der Vätergruppe teil.
- Die Gewaltthematik wurde in Vater-Kind-Kontakten aufgearbeitet.
- Die Bedürfnisse des Kindes und dessen Schutz sind für den Vater elementar.
- Mutter und Vater vereinbaren gemeinsam den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen des BU.
Der Beaufsichtigte Umgang wird durch eine Fachkraft des MIM begleitet. Diese gibt dem Vater Rückmeldung zu seiner Interaktion und unterstützt ihn dabei, die Grenzen des Kindes sensibel wahrzunehmen und zu achten. Im Rahmen des BU haben die Väter die Möglichkeit neben Treffen in unseren Räumlichkeiten auch Ausflüge mit den Kindern zu unternehmen.
Zielgruppe
Eltern und ihre Kinder aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamtes München im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens zum Umgangsrecht (Sonderleitfaden bei häuslicher Gewalt im Münchener Modell).
Zeitlicher Umfang
Die Elternberatung ist zunächst zeitlich unbefristet. Die Konflikte zwischen den Eltern sind oft über Jahre gewachsen und lassen sich nicht in einem vorab definierten Zeitraum lösen. Folgende Eckpunkte der Beratung lassen sich jedoch festhalten:
- Mindestens drei getrennte Einzelberatungen vor der ersten gemeinsamen Elternberatung
- Mindestens drei gemeinsame Elternberatungen vor dem ersten Vater-Kind-Kontakt
- Mindestens drei Vater-Kind-Kontakte vor einer Umgangsvereinbarung
- Flankierend zu den Beratungsterminen und Vater-Kind-Kontakten 26 Sitzungen in der Vätergruppe, wöchentlich à 2 Stunden
Voraussetzungen
- Familienrichterlicher Beschluss zur Elternberatung nach dem Sonderleitfaden
- Die Beratungsstellen MIM und Frauenhilfe sollen bei der Anhörung anwesend sein
- Ausreichend Deutschkenntnisse der Eltern (kein Dolmetscherbedarf)
- Keine Umgangsvereinbarung durch das Familiengericht; eine Umgangsvereinbarung soll am Ende der Elternberatung geschlossen werden
- Schweigepflichtentbindung der Eltern gegenüber beteiligten Institutionen
Kosten und Finanzierung
Die Kosten der Elternberatung trägt die Stadt München. Von den Vätern wird eine Eigenbeteiligung von 17 € pro Gruppentermin erhoben.
Zugang
Fallanfrage an die Beratungsstelle der Frauenhilfe München, durch Familiengericht oder die städtische Bezirkssozialarbeit (Jugendamt).
Kooperation